06.05.2025

06.05.2025
04.04.2023
Die Geschäftsstelle des Badischen Pfarrvereins ist bei Adress- und Dienststellenänderungen dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie aufgrund eines Stellenwechsels oder aus privaten Gründen umziehen, bekommen wir dies nicht vom Evangelischen Oberkirchenrat oder von anderer Stelle gemeldet. Damit unser Badischer Pfarrkalender jedoch aktuell bleibt und die Ihnen zugedachte Post weiterhin richtig zugestellt werden kann, benötigen wir stets Ihre aktuelle Anschrift. Sollten sich diese ändern, bitten wir Sie daher, uns die neue Adresse und Telefonnummer so bald wie möglich mitzuteilen.
07.12.2020
Beim KVBW (und beim LBV) gilt eine 2- Jahres-Frist plus das laufende Jahr der Rechnungsstellung:
13.11.2020
Bleiben Sie gesund!
30.03.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand!
Vor einigen Monaten haben wir Sie in den Badischen Pfarrvereinsblättern auf die beiden für dieses Jahr geplanten Pfarrseniorenkollegs im Juni bzw. im September hingewiesen. Die Einladungen waren im Bischofsbüro schon in Vorbereitung. Die gegenwärtigen Entwicklungen um die Ausbreitung des Corona-Virus haben uns hier vor eine veränderte Situation gestellt. Niemand weiß im Moment verlässlich, wie die weitere Entwicklung aussieht. Deshalb möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir beide für das Jahr 2020 vorgesehenen Pfarrseniorenkollegs absagen müssen. Darüber, ob es für 2021 noch eine Möglichkeit für solche Kollegs gibt, oder ob wir erst für 2022 wieder einladen können, informieren wir Sie, wenn wir Verlässliches sagen können.
Mit der Bitte um Verständnis und mit herzlichen Grüßen,
Ihre Prälat Dr. Traugott Schächtele und Prälatin Dagmar Zobel
26.02.2020
Die Beitragssätze für die Krankenhilfe erhöhen sich nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.10.2019 von bisher 7,0% auf 8,0%. Die Erhöhung wird wirksam zum 01.03.2020. Der Einbehalt durch EOK und Ruhegehaltskasse wird automatisch korrigiert. Die Selbstzahler werden durch die Geschäftsstelle angepasst.
Der Vereinsbeitrag von 10,00 Euro und der Beitrag für Lehrvikare von 35,00 Euro monatlich bleiben unverändert, ebenso die Regelungen zum Pauschalbeitrag bis 1.700 Euro Einkommen im Monat.