Aktuelles

Adressänderungen

04.04.2023

Die Geschäftsstelle des Badischen Pfarrvereins ist bei Adress- und Dienststellenänderungen dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie aufgrund eines Stellenwechsels oder aus privaten Gründen umziehen, bekommen wir dies nicht vom Evangelischen Oberkirchenrat oder von anderer Stelle gemeldet. Damit unser Badischer Pfarrkalender jedoch aktuell bleibt und die Ihnen zugedachte Post weiterhin richtig zugestellt werden kann, benötigen wir stets Ihre aktuelle Anschrift. Sollten sich diese ändern, bitten wir Sie daher, uns die neue Adresse und Telefonnummer so bald wie möglich mitzuteilen.

Beihilfe-Beantragung: Fristen beachten!

07.12.2020

Beim KVBW (und beim LBV) gilt eine 2- Jahres-Frist plus das laufende Jahr der Rechnungsstellung: 

  • Für eine im Januar 2018 ausgestellte Rechnung kann noch Beihilfe gewährt werden, wenn der Antrag bis Ende Dezember 2020 bei der Beihilfestelle eingeht.
  • Für eine Rechnung vom Dezember 2018 gilt auch der Dezember 2020 als Eingangsfrist. 
  • Bei Unterbringung wegen Behandlungs- oder Pflegebedürftigkeit gilt nicht das Rechnungsdatum, sondern das Behandlungsdatum als Fristbeginn. 
  • Wenn für Sie nicht das baden-württembergische Beihilferecht gilt, können die Verjährungsfristen anders (auch kürzer!) sein und sollten bei der zuständigen Beihilfestelle erfragt werden.

Aktuelle Hinweise zur Corona-Pandemie

13.11.2020

  • Wir bitten Sie darum, zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter derzeit auf einen persönlichen Besuch in der Geschäftsstelle in Karlsruhe zu verzichten. Alle Anliegen können auch problemlos telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Ihre Beihilfebescheide und sonstigen Unterlagen können Sie wie gewohnt in unseren Briefkasten werfen – bitte sehen Sie von einer persönlichen Übergabe ab.
  • Die Geschäftsstelle ist für alle Anfragen telefonisch und per E-Mail zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Auch die Bearbeitung der Krankenhilfe erfolgt wie gewohnt. Da sich die Situation kurzfristig ändern kann, informieren wir Sie hier auf der Website ggf. über neue Entwicklungen.
  • In Zeiten der Corona-Ausbreitung und auch generell besteht die Möglichkeit, die Beihilfebescheide eingescannt als PDF-Datei an die Geschäftsstelle zu senden. Bitte senden Sie Ihren Bescheid an folgende E-Mail-Adresse: krankenhilfe@pfarrverein-baden.de
  • Umfassende Informationen zur aktuellen Situation sowie zum Coronavirus / COVID-19 finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bleiben Sie gesund!

Absage der beiden Pfarrseniorenkollegs 2020

30.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand!

Vor einigen Monaten haben wir Sie in den Badischen Pfarrvereinsblättern auf die beiden für dieses Jahr geplanten Pfarrseniorenkollegs im Juni bzw. im September hingewiesen. Die Einladungen waren im Bischofsbüro schon in Vorbereitung. Die gegenwärtigen Entwicklungen um die Ausbreitung des Corona-Virus haben uns hier vor eine veränderte Situation gestellt. Niemand weiß im Moment verlässlich, wie die weitere Entwicklung aussieht. Deshalb möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir beide für das Jahr 2020 vorgesehenen Pfarrseniorenkollegs absagen müssen. Darüber, ob es für 2021 noch eine Möglichkeit für solche Kollegs gibt, oder ob wir erst für 2022 wieder einladen können, informieren wir Sie, wenn wir Verlässliches sagen können.

Mit der Bitte um Verständnis und mit herzlichen Grüßen,

Ihre Prälat Dr. Traugott Schächtele und Prälatin Dagmar Zobel

Beitragserhöhung ab März 2020

26.02.2020

Die Beitragssätze für die Krankenhilfe erhöhen sich nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.10.2019 von bisher 7,0% auf 8,0%. Die Erhöhung wird wirksam zum 01.03.2020. Der Einbehalt durch EOK und Ruhegehaltskasse wird automatisch korrigiert. Die Selbstzahler werden durch die Geschäftsstelle angepasst.

Der Vereinsbeitrag von 10,00 Euro und der Beitrag für Lehrvikare von 35,00 Euro monatlich bleiben unverändert, ebenso die Regelungen zum Pauschalbeitrag bis 1.700 Euro Einkommen im Monat.