Studienhilfe

Die Studienhilfe des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland wird in Form eines zinslosen Darlehens und ggfs. zusätzlich als Geschwisterzuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Studienhilfe richtet sich nach den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Sätzen. Über die Gewährung der Studienhilfe entscheidet die Studienhilfe-Kommission des Verbandes. Mit Inkrafttreten der neuen Studienhilfe-Richtlinien zum 1. Januar 2019 wird die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer aufgegeben.

Studienhilfe in Form eines Darlehens kann gewährt werden:

a) wenn bei drei unversorgten Kindern gleichzeitig mindestens zwei Kinder studieren
b) wenn bei vier oder mehr unversorgten Kindern eines studiert

Die Studienhilfe wird in der Regel bis zum Ende des Studiums – jedoch nicht länger als 6 Jahre – gewährt.

Zusätzlich zum Darlehen kann ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt werden:

a) wenn gleichzeitig mindestens drei Kinder studieren ab dem dritten studierenden Kind
b) wenn bei mindestens fünf unversorgten Kindern gleichzeitig zwei studieren ab dem zweiten studierenden Kind.

Verfahren

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass für das studierende Kind Kindergeld gezahlt wird. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 25 Jahre sein. Das Studium eines Kindes wird durch Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen, die jedes Semester unaufgefordert vorzulegen sind. Als „unversorgt“ gelten alle Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird und deren eigener Verdienst nicht über dem jeweils gültigen steuerfreien Existenzminimum liegt. Bei volljährigen Kindern ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Die Einreichungsfrist für Neuanträge bei der Geschäftsstelle des Verbandes endet am 15. April (Sommersemester) bzw. am 15 Oktober (Wintersemester). Bitte rechtzeitig beantragen! Die Bewerbungen sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Pfarrvereins zu richten, bei dem man Mitglied ist. Nähere Auskünfte und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Verbandes in Kassel.